RA Tobias Sommer
Filmrecht
- Sie benötigen filmrechtliche Verträge oder wollen Filmverträge prüfen lassen?
- Sie haben Fragen zur Filmfinanzierung?
- Sie haben Fragen zum Titelschutz, wollen eine Titelschutzanzeige schalten oder Ihren Titel durch Markenanmeldungen absichern?
- Sie haben Fragen zu Ihrem Lizenzstock oder wollen diesen prüfen lassen?
- Ihr Film wird unberechtigterweise ausgestrahlt oder Sie wollen die Ausstrahlung eines Films verhindern?
- Sie wollen Rechte klären, Filme, Fotos oder Musik zitieren?
Wir beraten Sie umfassend!
Die Sozietät WRD berät Filmschaffende aus allen Bereichen, sowohl die Produzenten (juristisch: Leistungsschutzberechtigte, Filmhersteller) und Verleiher als auch die Kreativen (Urheberrechtsinhaber, Regisseure, Kameraleute, Fotografen, Agenturen, Schauspieler, Cutter, Ausstatter, ...) und sonstigen Personen und Firmen, die an der Entstehung eines Films mitarbeiten.
Unsere Anwälte haben praktische Erfahrung im Medienbereich, haben an Fernsehfilmen mitgearbeitet und kleinere und mittlere Kinoproduktionen von A – Z, von der Finanzierung über die Rechteklärung bis hin zu Verträgen, rechtlich begleitet. In Streitfällen haben wir u. a. gerichtliche Unterlassungen erwirkt und Lizenzgebühren erstritten.
Für jeden Bereich haben wir einen speziellen Ansprechpartner. Das Medienarbeitsrecht betreut RA Stephan Becker, für die Gründung von Filmgesellschaften ist Dr. Ulrich Dieckert der richtige Ansprechpartner, Steuerfragen für unsere Steuerabteilung unter Leitung von Frau Dr. Annette Funk. Mit Fragen zum Filmrecht im engeren Sinne und Fragen der Finanzierung sind Sie bei den Anwälten Konstantin Trakis und Tobias Sommer richtig.
Die Expertise von RA Tobias Sommer können Sie auch in seiner regelmäßigen Kolumne „Rechteklärung“ im Fachmagazin „Cinearte“ nachlesen. Einige Beispiele:
Titelschutz und Marken (40KiB)
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Angemessene Vergütung (35KiB)
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Urheberpersönlichkeitsrecht (55KiB)
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Lohndumping (37KiB)
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Verwertungsgesellschaften (44KiB)
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Wir halten regelmäßig Vorträge und veranstalten Seminare zum Recht des geistigen Eigentums und mit Bezug zu bewegten Bildern.
Unsere Erfahrungen in der Beratung im Film- und Medienrecht ist umfassend. Unser Beratungsansatz auch. Sie können von unserem vollständigen Dienstleistungsangebot von Recht- und Steuerberatung über Recherchen und Unterstützung bei der Finanzierung sowie von unserem Netzwerk profitieren.
... und was kostet das?
In einem ausführlichen Erstgespräch zu einer Beratungspauschale von 178,50 Euro (150,00 Euro netto) besprechen wir Ihr Anliegen umfassend. Danach sind wir für einen Stundensatz für Sie tätig, der sich am Budget Ihres Projekts oder Vertrags orientieren kann.
Ihre Ansprechpartner z. B.
für Fragen des Filmrechts und zur Filmfinanzierung
RA Konstantin Trakis
Ihr Ansprechpartner z. B.
für Medienarbeitsrecht
RA Stephan Becker
Ihr Ansprechpartner z. B.
für die Gründung von Filmgesellschaften
RA Dr. Ulrich Dieckert
Ihre Ansprechpartnerin z. B. für Steuerfragen
StB'in Dr. Annette Funk